Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
H. & M. Automobile GmbH & Co. KG, Meppen
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller unsere Verkaufs-, Lieferungs- Zahlungsbedingungen an. Sie bilden einen wesendlichen Bestandteil des Liefervertrages. Andere Abmachungen sind nur gültig wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Diesen unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen entgegen - laufende Bedingungen im Kaufvertrag sind mit dieser Bestätigung im vollem Umfang aufgehoben an deren Stelle treten unsere Bedingungen.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis und Liefermöglichkeit. Für Verkäufe die Außendienstmitarbeiter tätigen, behalten wir uns stets die endgültige Entscheidung vor. Bei ersten Geschäften uns unbekannter Firmen behalten wir uns das Recht vor gegen bar, Vorauskasse oder bankbestätigtem Scheck zu liefern.
3. Versand
Alle Preise und Angebote sind ab Meppen. Die Sendung reist, wenn nicht anders vereinbart zu Lasten und auf Gefahr des Käufers. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung durch den Frachtführer oder die übernahme durch den Besteller gilt die Lieferung am Tage der Rechnungslegung als bewirkt und sämtliche Gefahren gehen auf den Besteller über.
4. Lieferfristen
Als Anfangstag für etwa eingegangene Lieferfristen gilt der Tag der Auftragsbestätigung bzw. der Tag der Klarstellung der Order. Der Liefertermin bezieht sich ausnahmslos auf die Lieferung ab Meppen. Fixtermine schließen wir grundsätzlich aus. Nichteinhaltung der Lieferfrist gibt kein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Der vom Verkäufer bestätigte Liefertermin hebt diesbezüglich Vorschriften des Bestellers auf. Er gilt durch die widerspruchslose Annahme der Auftragsbestätigung als vereinbart. Störende Ereignisse insbesondere Fälle höhere Gewalt oder ähnliche von uns nicht zu vertretende Ereignisse bei uns oder unserem Lieferanten entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung. Ansprüche auf Lieferung gelten nur unter Voraussetzung der Eigenlieferung.
5. Abrufe
Waren welche ohne bestimmte Abrufzeit auf Abruf bestellt werden, sind innerhalb längstens 6 Monate vom Tage der Bestätigung an gerechnet abzunehmen.
6. Vorbehalte
Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand sind Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften. Das Fahrzeug wird geliefert wie ausgiebig besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleitung im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes frühere Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle. Kleinschäden bis zu 400,00 DM = 205,52 Euro gelten als handelsüblich und sind im Preis enthalten.
7. Importartikel
Für Importartikel werden Lieferungen und Lieferfristen unter dem Vorbehalt bestätigt, dass die Ware dem Verkäufer zur Verfügung steht, soweit er die von ihm verkehrsüblich zu erwartenden Maßnahmen dafür getroffen hat.
8. Beanstandungen
Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware vorgetragen werden. Für Mängel die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegender Umstände eingetreten sind, leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatz. Wenn wir innerhalb einer angemessenen Nachfrist außerstande sind Nachzubessern oder Ersatz zu liefern, kann der Besteller Rücktritt vom Vertrag verlangen. Für Deckungskäufe die der Besteller ohne unser Einverständnis, insbesondere ohne uns die Möglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verschaffen, vornimmt, leisten wir keinen Ersatz.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur endgültigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum dergestalt, dass der Käufer nur berechtigt ist die Ware in seinem ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern; insbesondere darf der Käufer diese bis zur vollständigen Bezahlung weder Dritten verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Der Eigentumsvorbehalt wird über den Zeitpunkt des Verkaufs der Ware in der Weise ausgedehnt, dass uns das Eigentum an den Verkaufserlös übertragen wird. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt. Bei Weiterverkauf unter Eigentumsvorbehalt sind alle vorhandenen Rechte an uns abzutreten.
Wird die Ware mit anderen Waren vermischt oder verbunden, so bleibt das Vorbehaltseigentum in der Weise bestehen, dass wir Miteigentümer entsprechend dem Wertanteil unserer Ware werden. Sollte die Ware von dritter Seite beschlagnahmt oder gepfändet werden, so ist seitens des Käufers auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
10. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungserhalt bzw. Lieferung zahlbar.
11. Zurückhaltung und Aufrechnung
Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur dann berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Abzüge die nicht vereinbart sind werden nicht anerkannt.
12. Teillieferung
Wir sind zur Teillieferung berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist.
13. Rücktritt vom Vertrag
Wir sind berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe sind insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten und Verweigerung einer geforderten Sicherheitsleistung. Treten wichtige Gründe ein, so werden evtl. gewährte Kredite sofort fällig. Eine Kreditgewährung selbst im Rahmen der oben genannten Zahlungsbedingungen, obliegt unseren Ermessen.
14. Erfüllungsort
Bei Handelsgeschäften unter Vollkaufleuten wird für beide Teile unser Firmensitz als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.
